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Die Kosten für die Monteureinsätze, sowie die benötigten Ersatzteile gehen grundsätzlich zu Lasten des direkten Auftraggebers. Absprachen und Vereinbarungen mit anderen Stellen, als mit unserer Firma direkt, können nicht anerkannt werden.
2.1 Bei Montagezeiten von Mo-Fr gelten unsere aktuellen Stunden-Sätze für das jeweilige Jahr.
2.2 Die Verrechnungssätze enthalten keine Mehrwertsteuer.
2.3 Zahlungsbedingungen: Die Kosten für Montageleistungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu begleichen.
2.4 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Rechnungsstellers.
3.1 Sind aus auftragsbedingten Gründen mehrere Hin- und Rückfahrten des Monteurs oder seiner Helfer erforderlich, so hat der Besteller die entstehenden Kosten zu vergüten.
3.2 In besonderen Fällen ist die Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH berechtigt, den Monteur die Montage unterbrechen zu lassen. Hierfür entstehende Reisekosten des Monteurs trägt die Firma Traupmann CNC- Elektronik GmbH.
4.1 Der Besteller ist zur Hilfestellung verpflichtet.
4.2 Die Hilfeleistung des Bestellers soll gewährleisten, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann.
4.3 Die Mitwirkung besteht aus Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz, ordnungsgemäßen Arbeitsbedingungen und der Zuverfügungstellung von erforderlichen Hilfsmitteln.
4.4 AbstellungvonHilfskräften,sofernder Monteur dieses für notwendig hält. Dies gilt auch für Anforderungen des Monteurs aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften.
4.5 Gestellung eines Dolmetschers, sofern der Monteur dieses für notwendig hält. Die Mitwirkung des Bestellers geht auf seine Kosten.
4.6 Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht
nach, so ist der Firma Traupmann CNC- Elektronik GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an seiner Stelle auf seine Kosten vorzunehmen.
4.7 Der Besteller benachrichtigt die Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH von Verstößen des Montagepersonals.
5.1 Der Monteur führt nur die von der Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH festgelegten Arbeiten aus und unterrichtet den Besteller über die Handhabung der Maschine.
5.2 Der Monteur wird in dringenden Fällen, auf Wunsch des Bestellers zur Vermeidung von Betriebsstörungen, Überstunden und Feiertagsarbeiten in dem gesetzlich zulässigen Rahmen durchführen.
5.3 Der Monteur ist nicht berechtigt rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Er wird gebeten, sich in allen derartigen Fällen direkt an die Kundendienstleitung zu wenden.
6.1 Die Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH haftet insoweit, dass fehlerhafte Montagen unentgeltlich nachgebessert werden.
6.2 Der Nachbesserungsanspruch entfällt, wenn der Besteller einen Montagemangel nicht unverzüglich anzeigt.
6.3 Die Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH haftet ebenfalls nicht für Montagemängel, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen, Bodenbeschaffenheit, usw. ergeben.
6.4 Führt der Besteller Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung der Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH durch, entfällt eine Haftung und die angefallenen Kosten werden von der Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH auch innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht übernommen.
6.5 Die Firma Traupmann CNC-Elektronik haftet nicht auf die Ersatzteile die durch den Besteller sprich Kunden bereitgestellt wurden und die nur auf Wunsch des Bestellers in Folge der Reparatur eingebaut wurden. Folglich entfällt die Haftung und die Gewährleistung auf die bereitgestellten Ersatzteile.
7.1 AußerdemAnspruchaufNachbesserung kann der Besteller keine Ansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Montage zusammenhängen, gegen die Firma Traupmann CNC- Elektronik GmbH geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Haftungen für Folgeschäden sind somit ausgeschlossen.
7.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH. Es gilt österreichisches Recht.
8.1 Nach Beendigung der Arbeiten sollte sich der Besteller von der ordnungsgemäßen Ausführung, gemäße des erteilten Auftrages, überzeugen.
8.2 Das Montagepersonal hat die Montageanweisung dem Besteller zur Unterschrift vorzulegen. Damit erkennt der Besteller die ordnungsgemäße Durchführung der Montage an.
8.3 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der Firma Traupmann CNC- Elektronik GmbH, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Tagen nach Anzeige der Beendigung der Montage durch die Kundendienstleitung der Firma Traupmann CNC-Elektronik GmbH als erfolgt. Das gleiche gilt für den Fall, wenn bei der Abreise des Monteurs kein unterschriftberechtigtes Personal anwesend ist und somit die erfolgte Montage nicht durch eine Unterschrift bestätigt werden kann.